Ab sofort und bis auf Weiteres müssen wir laut Bayerischer Landesverordnung die Golfanlage zum Schutze ihrer Mitglieder schließen.

“Ohne Vorankündigung hat die Bayerische Staatsregierung nun auch den Individualsport auf Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Die 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 untersagt sowohl den Betrieb als auch die Nutzung der Golfanlagen durch den Golfer selbst.” Mitteilung Bayerischer Golfverband e.V. vom 3.12.2020

Wir halten Dich auf unserer Webseite über Neuerungen stets auf dem Laufenden.

Bis dahin wünschen wir Dir jetzt erst einmal eine schöne Adventszeit.

Deine GolfCity Crew

Wir bleiben weiterhin per E-Mail für Dich erreichbar. Bei Fragen wende Dich gerne an muenchen@golfcity.de.